Das Witthüs 2 – Eine Traumvilla auf Sylt

Dieses exklusive Ferienhaus am Keitumer Wattenmeer wurde nach unseren eigenen Bedürfnissen 2016 aufwendig und edel von Grund auf renoviert. Mit Kamin, Sauna, Meerblick und exklusiver Ausstattung bietet dieses Ferienhaus alles, was Sie für einen perfekten Urlaub an der Nordsee benötigen.

Das Witthüs 2 ist für bis zu sechs Personen buchbar. Auch Hunde sind in diesem Luxus Ferienhaus auf Sylt willkommen.

Luxus auf mehrere Ebenen: Die Ausstattung des Witthüs 2

Ein Terrassengarten (eingezäunt für Ihren „Liebling“) mit Blick auf das Wattenmeer. Ein luxuriöses Garpa-Lodge Gestühl und der Strandkorb laden zum Entspannen ein. Auf der Terrasse hinter dem Ferienhaus genießen Sie Ihren Wein in der Abendsonne.

Erdgeschoss

  • Wohnraum mit Gas-Kamin

  • separate Landhaus-Küche

  • Eine großzügige Essecke bietet auch einer großen Familie Platz

  • Galerie

In den oberen Räumen

  • 3 Schlafzimmer mit Einbau-Doppelbetten 2×2; eines mit Blick nach Morsum aufs Watt, das andere mit Blick nach List.

  • 2 exklusive Badezimmer mit Dusche oder Badewanne

  • Galerie

Untergeschoss

  • 1 Sauna mit Dusche für beide Einheiten, Waschmaschine und Trockner.

Sonstiges

  • Hunde sind im Witthüs 2 willkommen.

  • Im Haus darf nicht geraucht werden.

Preisliste Witthüs 2.
Entdecken Sie unsere vielfältigen Preismodelle.

06.01. – 15.03. 16.03. – 30.06. 01.07. – 30.10. 01.11. – 20.12. 21.12. – 05.01.
380,00 € 580,00 € 730,00 € 580,00 € 730,00 €
  • Alle Preise verstehen sich als Tagespreise
  • Endreinigung 250,00 €

Zu einem Luxus-Ferienhaus auf Sylt gehört ein luxuriöser Service

Unsere Hausdame sorgt dafür, dass Ihr Aufenthalt in unserer Villa perfekt wird. Sie kümmert sich um das Ferienhaus, die Reinigung und verrichtet kleine Arbeiten auf dem Grundstück.

Sollten Sie besondere Wünsche haben oder kleine Besorgungen benötigen, steht Ihnen unsere Hausdame jederzeit zur Seite.

Auf Wunsch können Sie eine Zwischenreinigung buchen.

Das Rundum-Wohlfühlprogramm. Mit bester Ausstattung. In einer Traumvilla direkt am Meer. So geht Urlaub.

Mietbedingungen für das Ferienhaus Witthüs 2

Mit der Anmeldung bietet der Mieter den Vermietern den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Als Annahmeerklärung übersenden die Vermieter den Mietvertrag.

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.
Nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises binnen 7 Werktagen fällig; frühestens jedoch sechs Monate vor Reisebeginn. Der Gesamtpreis, abzüglich der geleisteten Anzahlung, wird 14 Tage vor Mietbeginn fällig.

  • Das Objekt steht dem Mieter am Anreisetag frühestens ab 16.00 Uhr und am Abreisetag spätestens bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
  • Die Ferienwohnung darf höchstens mit den – den Vermietern – namentlich genannten Personen bewohnt werden. Sollten mehr Personen in der Wohnung während der Mietzeit von den Vermietern angetroffen werden, so berechtigt dies den Vermietern zur fristlosten Kündigung.
  • Für die Reinhaltung des Objekts ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Objekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Das Objekt muss aufgeräumt und das Geschirr gespült sein. Die Endreinigung erfolgt durch die Hausdame der Vermieter. Zwischenreinigungen oder sonstige Dienstleistungen können von dem Mieter mit der Hausdame vor Ort gegen Entgelt vereinbart werden.
  • Die Mitnahme von Haustieren aller Art ist nicht zulässig. Sollte dennoch ein Haustier vor Ort angetroffen werden, so berechtigt dies den Vermietern zur fristlosten Kündigung.
  • Der Umfang der vertraglichen Leistungen zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Die Vermieter haften nicht gemäß § 536a BGB auf Schadensersatz für anfängliche oder entstehende Mängel der Mietsache, es sei denn, die Mängel beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieter oder deren Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für die Haftung der Vermieter für unerlaubte Handlungen.
  • Etwaige Mängelanzeigen müssen durch den Mieter unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern), spätestens 24 Stunden nach Eintreten den Vermietern mitgeteilt werden. Verletzt der Mieter diese Anzeigepflicht, so ist der Mieter den Vermietern zum Ersatz des darauf entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit die Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Mieter nicht berechtigt, Gewährleistungsrecht wie z. B. eine Minderung der Miete geltend zu machen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die entsprechende Kurtaxe bei der Hausdame der Vermieter bei der Anreise zu entrichten.

Der Mieter kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so erkennt der Mieter mit seiner Vertragsunterschrift gegenüber den Vermietern folgenden Anspruch auf pauschalen Schadenersatz für die bei den Vermietern bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn an: Rücktritt bis zum 60. Tag vor Anreise = 50 % der Mieter; Rücktritt vom 60. Tag bis zum Anreisetag = 90 % der Restmiete.Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder niedriger als der geltend gemacht Betrag.Nimmt der Mieter die Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Auch für Beeinträchtigungen des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Sturmfluten, Fahrverbote, Streiks, Baulärm, schlechtes Wetter, Ölpest, Kälte, Brand usw.) haften die Vermieter nicht. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung durch die Vermieter nicht möglich sein sollte (z.B. Unbewohnbarkeit aufgrund größerer Schäden oder auch Renovierungsarbeiten- oder Umbaumaßnahmen bzw. Veräußerung), versuchen die Vermieter ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist ihnen dies nicht möglich oder findet das Objekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermietern bezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. eine Entschädigung ist ausgeschlossen.

Wenn der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 2 nicht nachkommt oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass den Vermietern eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist, so sind die Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Hierzu zählen insbesondere die Überbelegung und die Tierhaltung. In diesem Fall können die Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendung und des Gewinns nach Ziffer 4 verlangen.

Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Bremen zuständig.
Gegenüber Verbrauchern der gesetzliche Gerichtsstand.

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Wir bieten Ihnen verschiedene Preise zur Haupt- und Nebensaison an. Bitte rufen Sie uns hierzu jederzeit gerne an +49(0)172 600 60 44 (auch sonntags) oder schreiben Sie uns E-Mail.